Kinderrechte sind Menschenrechte, keine Sonderrechte!

Um die Kinderrechte zu achten und durchzusetzen, muss man sie kennen. 
Hier auf dieser Seite finden Sie Informationen und Materialien zu den UN-Kinderrechten, aber auch zur Arbeit der Enquete-Kommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in seiner 8. Wahlperiode.

Ich setze mich dafür ein, dass Kinderrechte in Mecklenburg-Vorpommern Gesetz und umgesetzt werden. Als Mitglied der Enquete-Kommission "Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern" arbeite ich mit an den Grundlagen dafür mit. 

Die Vertreterinnen der Vereinten Nationen (VN/United Nations, UN) beschlossen 1989 nach zehnjährigen Verhandlungen und Überlegungen die Kinderrechtskonvention. In Deutschland trat die Konvention 1992 inkraft. Um sich gesund zu entwickeln, brauchen Kinder besonderen Schutz und Fürsorge. Sie haben also eigene Bedürfnisse, die alle Gesellschaften berücksichtigen müssen. Darum gilt die UN-Kinderrechtskonvention weltweit für alle Kinder aller Hautfarbe, Religion, allen Alters und Geschlechts.

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel und wird um drei Zusatzprotokolle ergänzt. Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier grundlegenden Prinzipien:

"Geprägt ist sie von vier Grundprinzipien: Das erste ist das Diskriminierungs
verbot – denn Kinderrechte gelten für alle Kinder, ausnahmslos. Das zweite ist das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung. Das dritte, das Kindeswohlprinzip, verpflichtet staatliche Stellen, bei ihrem Tun die Interessen von Kindern als vorrangig zu berücksichtigen. Das vierte Grundprinzip ist das Recht auf Beteiligung: Kinder müssen an staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Ihre Meinung zählt." (Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Aus: "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" - Broschüre des BMFSFJ zu den Kinderrechtskonventionen)

Die kleine Auswahl aus den insgesamt 40 Kinderrechten zeigt, wie grundlegend diese Rechte sind. Dies verdeutlicht, dass die Formulierung solcher Rechte für Kinder notwendig ist. Denn noch sind sie nicht überall auf der Welt für alle Kinder durchgesetzt - auch nicht in Deutschland.

Die Kinderrechte sind auf der Webseite der UNESCO auf deutsch zu finden. Dort sind sie auch in einer kinderfreundlichen Form zu finden.