Auf dieser Seite informiere ich Sie über Fördermöglichkeiten, Preise und gebe weitere Hinweise, die Ihr gesellschaftliches Engagement unterstützen. Denn in einer Demokratie ist Politik und Gesellschaft die Sache aller Einwohnerinnen und Einwohner. Sprechen Sie gern mich oder meine Mitarbeiter im Büro an, wir unterstützen Sie gern.

Förderung für Vereine: Ehrenamtsstiftung MV

Ehrenamtsstiftung MV

Für Vereine und Engagierte bietet die Ehrenamtsstiftung MV vielfältige Angebote von juristischer Beratung, Veranstaltungen zur Vereinsorganisation bis hin zur Unterstützung der Einrichtung von Freifunk in ihrem Ort oder einem Beratungsangebot für die Organisation ihres Vereins. Dort können Sie auch Fördermittel für Projekte beantragen, voraussichtlich ab Oktober ist die Online-Beantragung freigeschaltet. Außerdem befragt die Ehrenamtsstiftung regelmäßig die Engagierten danach, wie die Rahmenbedingungen ihres Engagements aussetzen.
https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de

Was wird gefördert?
 

  • ehrenamtliche Projekte
  • Weiterbildung für ehrenamtlich Tätige
  • Organisationsentwicklung im Verein
  • Digitalisierung im Ehrenamt

 

Wer wird gefördert?

  • gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV
  • öffentlich- rechtlichen Körperschaften in MV
  • ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsträgerschaft mit einem passenden Kooperationspartner

Wie hoch ist die Förderung und wie erhalte ich sie?

Gefördert wird bis zu 1.000,00 € in Ausnahmen bis zu 3.000,00 €.

Antragstellung bei der Ehrenamtsstiftung online unter www.ehrenamtsstiftung-mv.de.
 

 

Förderung für Vereine: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ein breites Beratungs-, Veranstaltungs- und Förderangebot: 
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

 

Förderung für Vereine: Deutsches Kinderhilfswerk

Was wird gefördert?

  • Kinderpolitik
  • Kinderkultur
  • Medienkompetenz
  • Spielraum
  • wechselnde Sonderfonds

Wer wird gefördert?

  • freie Träger
  • Initiativen
  • Elterngruppen
  • Kinder- und Jugendgruppen
  • Schülerinitiativen

Voraussetzung ist, daß Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.

Wie hoch ist die Förderung und wie erhalte ich sie?

Die Förderung beträgt in der Regel max.

5.000,00 €, in Ausnahmefällen bis zu 10.000,00 €.

Ein Eigenanteil von 20% der Fördersumme muß vorhanden sein, der auch durch Eigenleistungen erbracht werden kann.

Der Antrag kann online gestellt werden unter https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen

Landesförderung für Kulturprojekte

Kulturprojekte fördert das Land mit unterschiedlichen Programmen vor allem über das Wissenschafts- und Kulturministerium. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten in diesem Bereich bietet das Service-Center Kultur, das auch zur Antragstellung berät. 
https://servicecenter-kultur.de/foerdermoeglichkeiten

 

Landesförderung für Sport und Soziales

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert über vielfältige Möglichkeiten zur Förderung im Bereich Familie, Gesundheit, Kinder- und Jugend, Sport und Sozialem.
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

 

Landesförderung für Ländliche Räume

In den Ländlichen Räumen unterstützt das Land Initiativen über die lokalen Aktionsgruppen des Leader-Programms. Für unsere Region sind die Leadergruppen Demminer Land (https://leader-mse.de/Demminer-Land) und Flusslandschaft Peenetal (https://leader-peenetal.de/) die Ansprechpartner. 

Bürgerfonds MV

Bitte sprechen Sie mich für Förderungen für den Bürgerfonds an. Mit diesem Mitteln unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Vereine mit Projekten im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Familienförderung, Sport, Gesundheitsprävention, Tierpflege, Klima- und Umweltschutz. Gefördert werden Personalausgaben, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und Gebrauchsgegenständen, aber auch Baumaßnahmen. Auch die Einbringung von Eigenmitteln für größere Projekte aus dem Bundeshaushalt kann gefördert werden. Außerdem fördert der Bürgerfonds Vorhaben im kulturellen Bereich.

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Für die Fördermittel aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg können Vereine und Initiativen einwerben. Hier vermittle ich gern einen Kontakt zum Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, um die Details zu ihrem Vorhaben zu besprechen.

Erste Informationen finden Sie hier: https://www.vorpommern-fonds.de

 

Weitere Förderprogramme von Stiftungen und Verbänden

Weil es alle aufregt, aber es am Ende gar nicht so schlimm ist: die Fakten zum Heizungsgesetz. Hier ein paar erste Informationen. Wird nur halb so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.

Das neue Heizungsgesetz
Katze auf Heizung

Was gilt?

  • Ab 1. Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einbauen und betreiben. Es gibt aber auch Übergangsfristen, bspw. zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz. Wichtig: Die Pflicht gilt nur für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.
  • Bis spätestens 2028 sollen Kommunen Pläne vorgelegt haben, wie sie die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich um- bauen wollen. Erst dann müssen sich die Eigentümer*Innen von bereits bestehenden Gebäuden für die für sie günstigste Heizungsvariante zu entscheiden.
  • Kaputte Heizungen dürfen repariert werden.
  • Erst ab 2045 soll flächendeckend klimaneutral geheizt werden.
  • Mieter und Mieterinnen sind durch einen Kostendeckel vor zu hohen Belastungen geschützt.

 

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Bei sozialen Härtefällen gilt die Regel für den Einbau neuer Heizungen nicht. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
  • Für Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen gibt es umfassende Übergangsfristen. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem solchen Gebäude aus, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer fünf Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, erhalten sie weitere acht Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Eine Härtefallausnahme wird auch die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und notwendige Investitionen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.


 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wer seine Heizung austauscht, bekommt bis zu 70 Prozent Förderung:

  • Alle Haushalte bekommen einkommensunabhängig eine 30 Prozent Grundförderung.
  • Eine weitere Förderung zusätzlich 30 Prozent erhalten Haushalte, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 40.000 Euro haben.
  • Wer sich zudem für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, bevor die kommunale Wärmeplanung vorliegt, erhält einen zusätzlichen Klima-„Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent. Ab 2028 wird dieser Bonus um 3 % alle zwei Jahre sinken.
  • Außerdem wird es ein Kreditprogramm mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen geben.

Mehr Informationen unter https://www.spd.de/waermewende.