Wer in Gemeindevertretersitzungen stört, muss den Saal verlassen. Das gilt für alle - auch Landtagsabgeordnete der AfD. Darum unterstütze ich die Bentziner Bürgermeisterin Grit Gawrich, die sich als Sitzungsleiterin an das Kommunalgesetz gehalten hat und sich nicht einschüchtern lässt.

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich an die Regeln unserer demokratischen Institutionen halten!

Die Bürgermeisterin von Bentzin Grit Gawrich hat vollkommen richtig gehandelt, als sie in der letzten Gemeindevertretersitzung von ihrem Hausrecht Gebrauch machte. Sie hat einen Gast des Raumes verwiesen, der den Ablauf der Versammlung gestört hatte. Dass dies nun gerade der Landtagsabgeordnete Enrico Schult war, ist bezeichnend. Auch ich bin als frei gewählte Landtagsabgeordnete Gast in Versammlungen von Gemeindevertretungen in meinem Wahlkreis. Ich respektiere jedoch, dass die Kommunen selbst über ihre Belange entscheiden und störe die Versammlung nicht. Es gibt viele andere Möglichkeiten, um seine Unterstützung anzubieten oder eine andere Meinung zu bestimmten Themen öffentlich zu machen.

Diese Krawall-Aktion in Bentzin erweckt den Eindruck, dass dadurch die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung eingeschüchtert werden sollen. Ich bin froh, dass die Verantwortlichen im Ort die Gesetze des Landes offensichtlich sehr gut kennen und ihre Einhaltung einfordern.

Die Gemeindevertretersitzungen sind die Arbeitstreffen und Entscheidungsgremien der Gemeindevertretung. Laut Kommunalverfassung des Landes sind sie öffentlich und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, in der Einwohnerfragestunde wichtige Themen des Ortes anzusprechen. Außerdem können Sachverständige und Einwohner auf Antrag auch zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gehört werden. Abgesehen davon sind alle Zuhörer, die kein Mandat in der Gemeindevertretung haben. Wer als Gast kommt und kein Rederecht erhält, kann zuhören und muss schweigen.

Landtagsabgeordnete haben in erster Linie die Aufgabe, die Landesgesetze und den Landeshaushalt zu beschließen. Darüber hinaus debattieren sie politische Themen im Parlament, die die Entwicklung des Bundeslandes betreffen. Im Sinne der Gewaltenteilung und ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung, haben sie gegenüber der Landesverwaltung das Auskunftsrecht und können Regierungsvertreter im Landtag und seinen Ausschüssen befragen. Ein Landtagsmandat ermächtigt niemanden, sich in eine Gemeindevertreterversammlung ungebeten einzumischen. Übrigens ist es genauso wenig vorstellbar, dass ein Bundestagsabgeordneter während der Landtagssitzung von der Besuchertribüne aus die Landtagspräsidentin bei ihrer Sitzungsleitung stört und sie unterbricht. Auch hier würde ein solcher Störenfried des Saales verwiesen werden.

Asphaltstraße, Landstraße mit Leitplanken und Leitbaken, Rechtskurve

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