Ab dem 31. Dezember 2022 gilt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht. Es erleichtert Menschen mit Dauerduldung, die in Deutschland ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten, die Einbürgerung.

Ein guter Schritt voran, finde ich: Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, hier aber schon seit mindestens fünf Jahren lebt, hier für seinen oder ihren Lebensunterhalt sorgt und deutsch spricht, kann früher die Einbürgerung erhalten. Das ist nicht nur gut für die Menschen, die für immer hier bleiben wollen, sondern auch für die deutsche Wirtschaft, die gute Arbeitskräfte braucht. Bei jungen Leuten unter 27 Jahren geht es noch früher.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Gesellschaft verhandeln und beschließen Politikerinnen und Politiker. Das gute Miteinander vor Ort verantworten alle gemeinsam, egal aus welcher Kultur und Region der Erde sie kommen. Ich wünsche mir auch für meinen Wahlkreis eine Kultur der Gastfreundschaft und des Miteinanders. Doch das kann kein Politiker machen. Mit den Chancen-Aufenthaltsrecht hat die Regierungskoalition im Bundestag mit der SPD allerdings eine bessere Rahmenbedingung für die Gleichberechtigung geschaffen.

Den Gesetzestext finden Sie unter diesem Link: Chancenaufenthaltsrecht.

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