Denkmalschutzgesetz wird neu
Das Denkmalschutzgesetzes wurde im Landtag erneuert. Damit haben wir Jahr 2025 seit nunmehr 19 Jahren im Gesetz mehr Klarheit geschaffen, die Bürokratie vereinfacht und eine Rechtslücke im Bereich der Bodendenkmäler geschlossen.
Besonders liegen mir diese Punkte am Herzen:
- Es gibt nun Rechtssicherheit für die Sicherung von Bodendenkmälern: Die Veranlasser von Grabungen bzw. von Eingriffen in ein Bodendenkmal tragen die Kosten der Bergung. Das sind die Bauherren in der Regel. Verdachtsgrabungen sind nach Genehmigung möglich, wenn sich dieser Verdacht begründen lässt. Kommunen können auch weiterhin in Abstimmung mit den Denkmalbehörden Grabungsschutzgebiete ausweisen.
-
Gründenkmäler sind im neuen Gesetz als eigene Denkmalkategorie definiert:
"Ein Gründenkmal ist eine Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung einschließlich der Wasser- und Waldflächen oder Teilen davon... Zu einem Gründenkmal gehören auch sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gründenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.” (in §2) - Die Erhaltungspflicht ist klarer definiert: “Pflichtige ... können sich nicht auf die Unzumutbarkeit von Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, soweit sie oder ihre Rechtsvorgänger die erhöhten Erhaltungskosten durch Unterlassen erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen nach diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht verursacht haben. § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt sinngemäß.” (in §20)
- Die Beschädigung oder Raub eines Denkmals ist ein Straftatbestand: "Wer vorsätzlich ohne die ... erforderliche Genehmigung ein Denkmal beschädigt oder zerstört oder ... die in § 12 genannten Handlungen [Anmerkung: z.B. Raubgrabungen, Schatztauchen] vornimmt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.” (in §27)
- Bürokratieabbau inklusive: Die Verfahren zwischen Behörden werden vereinfacht, z.B. können auch entsprechende Vereinbarungen zwischen Behörden getroffen werden. Die Staatlichen Schlösser und Gärten haben eigene Fachleute und brauchen keine zusätzliche Genehmigung der unteren Denkmalbehörden. Bearbeitungsfristen werden auf einen Monat verkürzt, danach gilt die Genehmigungsfiktion. Prozesse werden digitalisiert, insbesondere bei Bauverfahren. Die Denkmalliste wird nach einer Übergangsfrist digital von der Denkmalfachbehörde zentral geführt.
Umweltschutz und Barrierefreiheit sind Anliegen, die wie bisher einvernehmlich zwischen den jeweiligen Fachbehörden geklärt werden. Sie sind nun im Denkmalschutzgesetz zusätzlich vermerkt. Hier gilt es, miteinander zu reden und Kompromisse zu finden. Denkmalschutz ist kultureller Umweltschutz für die Menschen und mit den Menschen.
Denkmalschutz ist in sich bereits aktiver Klimaschutz, denn in der Bausubstanz ist CO2 im Material gespeichert, das durch Weiterverwendung weiter für CO2-Neutralität sorgt. Für die Installation von PV-Anlagen auf und an Denkmälern wird weiterhin nach Lösungen gesucht, die für die Nachhaltigkeit und das Denkmal vonnutzen sind.
Denkmalschutz macht Heimat: Historische Gebäude, Bodendenkmäler und Parkanlagen prägen unsere Kulturlandschaft und machen unser Land zu dem, was es ist: unsere Heimat.
Denkmalschutz braucht Engagierte: Die Erhaltung der meisten Denkmäler verdankt unsere Gesellschaft vielen ehrenamtlichen Denkmalenthusiasten, die sich mit Zeit, Arbeitskraft, KnowHow und eigenem Geld für die Denkmalpflege einsetzen. Denn jedes Denkmal ist einmalig.Dank sei allen Denkmalretterinnen und -rettern im Land.
Es gibt noch viel zu tun: Denkmäler müssen endlich offiziell gekennzeichnet werden! Die Kennzeichnungsrichtlinie muss dafür vereinfacht und endlich veröffentlicht werden, wie versprochen Anfang 2026! Bessere Bildung für alle über Denkmäler tut Not!
Sühnekreuz von Kruckow, Gutshaus Groß Toitin, Geinitzer Ort vor Rostock, Kirche Utzedel, Steinertor Loitz
- Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion
- Vorschlag der Denkmalschutz-Novelle der Landesregierung (April 25)
- Der beschlossene Text mit den Änderungen liegt in der Lesefassung noch nicht vor. Ich verlinke ihn hier, sobald er erscheint.
- Denkmalnetz MV