Es klingt schräg, dass für die Reparierbarkeit ein Gesetz nötig ist. Allerdings sorgt eine Wirtschaft, die von wachsenden Gewinnen abhängig ist, mit Wegwerfprodukten selbst für Wachstum.

Handrühr- und Mixgerät „AKA electric RG28s“, VEB Elektrogerätewerk Suhl, DDR

Solche Produkte haben eine schlechte Qualität und sind mit Teilen ausgestattet, die eine Reparatur unmöglich machen. Das muss nicht so bleiben.

Meine guten Winterschuhe waren dann doch zu teuer, der Schuster hat sie schnell und preiswert mit einer frischen Naht wieder wasserdicht gemacht.

Was haben Sie zuletzt repariert oder reparieren lassen?

Abhilfe naht: am 1. März 2021 tritt das Recht auf Reparierbarkeit in der EU inkraft. Dann wird z.B. auf Elektrogeräten gekennzeichnet, wie gut sie reparierbar sind. Die Industrie freut sich nicht, aber wir Bürger können sehen, wer uns wirkliche Qualität anbietet. Und für die Umwelt ist es auch gut: weniger Sondermüll entsteht durch längere Nutzbarkeit der allzu giftigen Geräte. Weniger giftige Rohstoffe werden gebraucht.

Advent ist eine Zeit zum Vorfreuen und auf dieses Gesetz freue ich mich sehr.

Da fällt mir ein: Unsere Adventsplätzchen zuhause machen wir immer mit dem(!) langlebigen Gerät schlecht hin, dem Mixer RG 28. Im Technikunterricht in der Schule haben wir ihn auseinander gebaut und zusammengesetzt. Den kann jeder reparieren – nur geht er ja nie kaputt. Im Deutschlandfunk berichten die Journalisten Dieter Jandt und Ulrich Land ausführlich über die neue Reparaturbewegung, der vor allem auch ältere Menschen angehören. Sie sind diejenigen, die für die Jüngeren ihre Elektrogeräte in Reparaturcafés wieder flott machen oder zeigen, wie man Strümpfe stopft und Knöpfe annäht.
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Bild: Handrühr- und Mixgerät „AKA electric RG28s“, VEB Elektrogerätewerk Suhl, DDR, Wikipedia, CC BY-SA 3.0 de,