Der Bundestag hat am 10. Juli massive Einschnitte für die Gesundheitsversorgung beschlossen. Damit die Lohnnebenkosten für die Krankenversicherung nicht steigen müssen, wurde bei der Versorgung gespart. Anstatt einer Reform nur eine Verschlechterung für Patient:innen und Leistungsträger:innen zum Wohle einer stagnierenden Wirtschaft. Besonders hart trifft es die ambulante Psychotherapie - massive Versorgungseinbrüche drohen, psychologische Psychotherapeutinnen als Selbständige verdienen dann bei Vollzeittätigkeit effektiv unter dem Mindestlohn. Nachbesserungen für den September sind angekündigt.

Warum hat die ambulante Psychotherapie in der Bundespolitik so eine schlechte Lobby?

Ob das bei den Krankenkassen ist, die vor Kurzem eine Kürzung des Stundenhonorars beschlossen hat. Das war übrigens die Kürzung von einem Mindesthonorar, das die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung einklagen musste. Ist per Gericht erstmal aufgehoben. Aber jetzt kommt’s richtig dicke: Dass es angemessene Honorare laut Sozialgesetzbuch geben soll, wird laut Beschluss vom Juli 26 gleich ganz gestrichen. Was soll das denn?

Ob das bei der Kassenärztlichen Vereinigung ist, die die Anzahl der niedergelassenen Therapeuten regelt, und zwar so, dass in der Praxis die Patient:innen 3 Monate bis zum Erstgespräch und dann noch mal 3 Monate bis zum Therapiebeginn warten müssen.

Ob es in der Regierung ist, die seit über 25 Jahren nicht so richtig geregelt bekommt, wie ein fertig studierter Psychologie an eine Approbation kommt… Und zwar ohne zu verarmen, weil sie die Kosten für die Weiterbildungen zwischen 20 und 40 TEUR selber tragen müssen. Gleichzeitig bekommen sie für die Pflichtpraktika kein oder nur wenig Gehalt, was oft vom Goodwill der Klinik abhängt. 

Und jetzt macht der Bundestag auch noch die Vorschläge der Regierung im Wesentlichen mit?

  • Nur noch Arbeiten im Rahmen eine vorgegebenen Budgets? 
    Das passt überhaupt nicht in die vorhandenen Strukturen! 
    Es wurden so genannte halbe Sitze vergeben. Wenn die Patientenzahlen jetzt gedeckelt werden, kann davon keiner mehr Leben. Da haben sie die Selbständigen mal so richtig schön verarscht. Oder die Patienten, die in ihrer Not am Ende noch alles selber bezahlen.
  • Das reduziert das Angebot für ambulante Psychotherapie um 25%. Also noch längere Wartezeiten.
  • Je länger ein psychisches Problem nicht bearbeitet wird, desto schwieriger ist es, das zu heilen.

Nachgebessert werden soll lediglich, dass laufende Therapien nicht abgebrochen werden müssen. Und wie man Ausnahmeregeln für ganz akute Fälle definieren kann. Aber dass ist in einem Entschließungsantrag in der Beschlussvorlage des Ausschusses versteckt, siehe unten. Dazu soll es einen ausgearbeiteten Antrag der SPD und CDU/CSU in der ersten Bundestagssitzung geben. 

Dabei machen die Psychotherapeuten selber ja Vorschläge. Habt Ihr zum Beispiel gewusst, dass vor jeder Therapie ein Antrag an die Krankenkasse gehen muss, der bewilligt werden muss? Leute, die 10 Jahre fachlich auf höchstem akademischen Niveau ausgebildet wurden, müssen von einem Krankenkassen-Sachbearbeiter bewilligen lassen, dass das okay ist, was sie tun? Stellt Euch mal vor, das muss bei jeder Knie-OP oder Krebsbehandlung auch so laufen?! Wenn das wegbleiben könnte – was könnte man da einsparen!!!

Zumindest gibt es bürokratische Vereinfachungen beim Konsiliarbericht - einer zusätzlichen Absprache mit einem niedergelassenen Arzt, der vor der Therapie körperliche Ursachen für das Leiden der Patienten abklärt.

Allerdings soll es auch Kürzungen bei der Finanzierung von Kurzzeittherapien geben.

Eigentlich wissen es die Sozialdemokrat:innen doch besser?!

Wenn man sich die Bundestagsdebatte dazu ansieht, zeigt sich ein differenziertes Bild. Kein Jubel bei der SPD.
Die Sozialdemokratin Dagmar Schmidt betont, dass hier lediglich eine Einsparmaßnahme vorgenommen wurde, um die Versorgungslücke von 20 Mrd Euro nicht auf die Lohnnebenkosten umzulegen. Das würde 1% höhere Krankenversicherungsbeiträge für alle Versicherten bedeuten, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Aber eine echte Reform ist es nicht. Ginge es nach der SPD, gäbe es inzwischen eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen. 

Mal wieder erweist es sich, dass die SPD als kleiner Partner der CDU hier nur wie die 13te Fee bei Dornröschen abmildern aber nicht verhindern kann, indem ein Entschließungsantrag für Nachbesserungen im September verabschiedet wurde. Jens Spahn und seine Fraktion haben inzwischen noch einen Entschließungsantrag für die Pharma-Forschung nachgeschoben. Zwischen der CDU und dem Kollaps der arbeitenden Bevölkerung steht mal wieder nur die SPD. 

Im September muss massiv nachgebessert werden!

 

Das steht in der Beschlussempfehlung als Entschließungsantrag, um nachzubessern
vgl. Bundestags-Drucksache 21/7016.

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/6130, 21/6559 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen;

b) folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel der Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren deutlich stärker steigen als ihre Einnahmen. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmenpaket zur Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ist daher unerlässlich, um für Beitragssatzstabilität Sorge zu tragen.

Die Versicherten und alle Akteure im Gesundheitswesen müssen hierzu ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig müssen sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass ihre Versorgung auch in einer Phase der Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für die vulnerable Gruppe der psychisch Kranken.

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig.1 Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Regelungen für den Bereich der Psychotherapie vorzulegen,

1. welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen, 2. die Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien und von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, 

3. die den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.

Die Koalitionsfraktionen werden in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 die oben aufgeführten Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen.“