Dass Kleingärten zwangsweise an die Abfallentsorgung angeschlossen werden, wird im Kreis Vorpommern-Greifswald derzeit kontrovers diskutiert. Während die CDU-geführte Verwaltung eine entsprechende Satzung entwirft, stellt sich die SPD-Fraktion im Kreis dagegen. Inzwischen liegt ein Rechtsgutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vor.

Aktualisierung: Der Kreistag hat nun den Zwang zur Müllentsorgung für Kleingärtner beschlossen mit Gegenstimmen von SPD, Grünen und Tierschutzpartei. Der Nordkurier berichet, dass pro Kleingarten jährliche Gebühren von 5-6 Euro entstehen. Da kostet doch die Verwaltung mehr als die Entsorgung, insbesondere wenn noch Sonderregelungen dazukommen sollen. Die Kreisverwaltung agiert hier ohne Augenmaß und sorgt für die eigene Beschäftigung. Dann soll sie sich bei anderen Themen nicht beschweren, überlastet zu sein. Mit der CDU sind wohl bürgernahe Regelungen nicht zu erreichen.

Das Thema des Anschluss- und Benutzungszwangs an die Abfallentsorgung beschäftigt die Kreispolitik seit Monaten. Noch im November des vergangenen Jahres kamen 5.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema zusammen. Schon damals forderte die SPD-Kreistagsfraktion, dass es für den Zwang keine juristische Notwendigkeit gäbe. Vielmehr verwiesen die SPD-Leute darauf, dass die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung im Einvernehmen erarbeiten soll.

Im Februar hatte sich der Vize-Landrat Hasselmann erneut diesbezüglich zu Wort gemeldet und behauptet, dass eine rechtliche Notwendigkeit zu Umsetzung bestünde. Daraufhin ließ unser SPD Bundestagsabgeordneter Erik von Malottki die Sache durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen.

Erik von Malottki präsentiert nun das Ergebnis: „Aus dem eigens hierfür erstellten Gutachten geht klar hervor, dass der Landkreis einen Gestaltungsspielraum hat. Eine Pflicht zur Umsetzung in dieser Form besteht nicht. Es besteht keine unmittelbare Vorgabe für einen Anschlusszwang für Kleingärten an die Abfallentsorgung.“

Basierend auf dem Gutachten wird der Ermessensspielraum deutlich, nämlich dass der Satzungsgeber – hier der Landkreis – nicht unmittelbar verpflichtet ist, eine Satzung aufzulegen, welche Kleingartengrundstücke in den Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Abfallentsorgung einbezieht.

Das Mitglied des SPD-Ortsvereins Nördliches Peenetal-Loitz und Landtagsabgeordnete für die Ämter Peenetal-Loitz und Jarmen Tutow Anna-Konstanze Schröder ergänzt hierzu: „Gesetze werden für die Bürgerinnen und Bürger gemacht und nicht für die Verwaltung. Wenn es einen Handlungsspielraum gibt, in dem die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner selbst entscheiden können, ob sie ihre Sparte an die Entsorgung anschließen lassen wollen, dann sollte dieser Ermessensspielraum auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Daher fordere ich gemeinsam mit den Kreistagsmitgliedern der SPD-Fraktion, den Anschluss- und Benutzungszwang auszusetzen und mit den Betroffenen zu verhandeln. Ich fordere alle Kreistagsmitglieder auf, ebenso zu stimmen, unabhängig von Fraktion oder Partei.“